Unsere projekteigenen Waldflächen stellen ein echtes Refugium für die Natur dar.
Schließlich sollen sich bei uns Flora und Fauna ungestört regenerieren und fortentwickeln können.
Doch während uns dies bei der Pflanzenwelt bereits sehr gut gelingt, unterliegt die Welt der Wildtiere in Deutschland ihren ganz eigenen Gesetzen.
Zwangsbejagung ade
Denn jeder, der in Deutschland ein ländliches Grundstück wie einen Wald besitzt, ist automatisch auch Zwangsmitglied in der Jagdgenossenschaft und muss die Jagd auf seinem Grundstück in der Regel dulden.
Ausgenommen von dieser Zwangsbejagung sind lediglich jagdlich befriedete Grundstücke.
Grundstückseigentümer können eine solche jagdliche Befriedung inzwischen zwar aus ethischen Gründen beantragen.
Die Kosten hierfür können jedoch sehr schnell sehr hoch werden.
Denn neben Verwaltungskosten von bis zu 1.000 Euro kommen auch noch Anwaltskosten von bis zu 4.000 Euro im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf den Grundstücksbesitzer zu.
Trotz dieses finanziellen Aufwandes möchten wir uns auf unseren projekteigenen Waldflächen zum Wohle der Wildtiere künftig von der Zwangsbejagung verabschieden.
Jagdliche Befriedung
Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten wir von Anfang an eng mit dem Wildtierschutz Deutschland e.V. und renommierten Fachanwälten für Tierschutzrecht zusammen.
Gemeinsam wollen wir erreichen, dass unsere projekteigenen Waldflächen schrittweise jagdfrei werden.
Beginnen werden wir mit der jagdlichen Befriedung unserer mit 27.779 m² bislang größten Projektfläche im Ahrtal.