FAQ

Wo Wald wieder Wald sein darf.

Dein Beitrag für unsere Wälder.

Organisation

Bei der Wilde Wälder gGmbH handelt es sich um eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese Sonderform der GmbH darf ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen.

Eine gGmbH profitiert wegen ihrer Gemeinnützigkeit von diversen steuerlichen Vorteilen. So ist eine gGmbH sowohl von der Körperschaft- als auch Gewerbesteuer sowie vom Solidaritätszuschlag befreit. Auch Erbschafts- und Schenkungssteuer entfallen, wenn eine gGmbH Zuwendungen dieser Art erhält. Darüber hinaus darf eine gGmbH Spenden sammeln und dafür in Deutschland steuerlich absetzbare Bescheinigungen ausstellen.

Die Wilder Wälder gGmbH fördert nach ihrer Satzung im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO).

Ja, die Gemeinnützigkeit der Wilde Wälder gGmbH wurde vom zuständigen Finanzamt anerkannt.

Kosten

Die Wilde Wälder gGmbH hat keinerlei Personalkosten. Unser Geschäftsführer David Frank ist ausschließlich ehrenamtlich für die Gesellschaft tätig. Weiteres Personal wird nicht beschäftigt.

Die Wilder Wälder gGmbH hat keinerlei Verwaltungskosten. Alle Verwaltungsaufgaben werden von unserem ehrenamtlichen Geschäftsführer David Frank oder von unserem Steuerberater Sascha Schneider pro bono erledigt.

Die regelmäßigen Ausgaben der Wilde Wälder gGmbH beschränken sich auf ein Minimum. Hierunter fallen die jährlichen Gebühren für unser Konto bei der GLS Gemeinschaftsbank (105,60 Euro), das Unternehmensregister (21,50 Euro), das Webhosting (77,28 Euro) sowie die Haftpflichtversicherung (76,31 Euro).

Spenden

Spenden können jederzeit direkt über unsere Internetseite getätigt werden (Link).

Spenden sind per Überweisung, Lastschrifteinzug, Kreditkarte sowie PayPal möglich.

Ja, für jede Spende wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt.

Um eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können, benötigen wir zwingend die Anschrift des Spenders sowie bestenfalls auch dessen E-Mail-Adresse zum Versand der Spendenbescheinigung.

Spendenbescheinigungen werden von uns zeitnah nach Mitteleingang, spätestens jedoch bis zum Ende des Kalenderjahres, ausgestellt.

Sollte trotz vorliegender Anschrift und E-Mail-Adresse widererwartend einmal keine Spendenbescheinigung ausgestellt worden sein, nimm bitte umgehend Kontakt zu uns auf (Link).